WEGModG (NEU ab 01.12.2020!)
Neu in Kraft getretenes Gesetz zur Modernisierung des WEG-Gesetzes.
Wir informieren Sie gerne bei Fragen zu der Gesetzesänderung.
Mit dem WEMoG hat der Gesetzgeber zahlreiche Neuerungen mit erheblicher Bedeutung für die Verwalterpraxis eingeführt. Aber nicht alles was zulässig ist, muss auch sinnvoll sein. Letztlich entscheiden aber Sie als Eigentümer:
MOBILITÄT:
Seit Dezember 2020 haben u.a. Wohnungseigentümer einen Rechtsanspruch auf Gestattung der Errichtung einer E-Ladestation. Die mit der Umsetzung verbundenen Probleme in Eigentümergemeinschaften sind jedoch vielfältig. Als Verwaltung wissen wir was rechtlich, planerisch und technisch/kaufmännisch hierzu beachtlich ist und wie die Beschlüsse entsprechend rechtssicher gefasst werden müssen.
BAULICHE MAßNAHMEN:
Die Beschlussquoren für bauliche Veränderungen wurden erheblich gesenkt. Die bauliche Fortentwicklung von Wohnanlagen - auch unter Berücksichtigung finanzschwacher Wohnungseigentümer, welche vor finanzieller Überforderung zu schützen sind - bleibt eine wesentliche Aufgabe der Verwaltung.
WEG-VERSAMMLUNG: HYBRID, ONLINE UND PRÄSENZ
- Onlineteilnahme an Versammlungen
- reinen Onlineversammlungen
- Präsenzversammlungen
- Umlaufverfahren
- Mehrheitsumlaufverfahren
Wir als Verwalter wissen im Detail wie die Neuregelungen anzuwenden sind.