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News

Stand 25. April 2024:

bereits vermietet: Wohnung Bayerisch Gmain zu mieten ab November 2023: ca. 40 m2 mit Balkon / Stellplatz

PIDING: Neubau: exklusive DG-Wohnung Piding-Dorf zu mieten ab November 2023: ca. 50 m2 mit Balkon

bereits vermietet: Tiefgarage Bad Reichenhall Frühlingstraße / Schillerstr. Kfz-Stellplatz ab 10/2023

VERKAUF:  Haus Nähe Chiemsee         einmalige Gelegenheit: Einfamilienhaus mit großem Grundstück (1.000 m2) nur 5 km zum Chiemsee / zwischen Traunstein und Traunreut

bereits vermietet: zu mieten ab sofort Piding-Dorf Doppelhaushälfte 110 m2-Wohnung / Stellplatz - Gartenfläche - Balkon 

bereits vermietet: Einzel-Garage Bayerisch Gmain 50,- € monatlich / Nähe Reichenhaller Straße ab 01/2023

bereits vermietet: zu mieten ab 01.09.2022 Bayerisch Gmain Staufenstr.: 70 m2-Wohnung 1. OG / 940,- € Warmmiete / 2-Zi-Wohnung mit zwei Balkone

bereits vermietet: zu mieten ab 01.09.2022 Bayerisch Gmain Staufenstr.: 40 m2-Wohnung 1. OG / 540,- € Warmmiete / 1-Zi-Wohnung / Balkon (inkl. EBK)

bereits vermietet: zu mieten ab 02.2022 Piding-Mauthausen: 51 m2-Wohnung / 590,- € Kaltmiete / Balkon / 2-Zimmer: SZ, Flur, Bad, Wohnzimmer mit Küche 

bereits vermietet: Bad Reichenhall ETW zu mieten ab 02.2022 Frühlingstraße: ca. 160 m2-Wohnung mit Sauna / 1.550,- € Kaltmiete zzgl. BK / Doppelgarage / großer Garten

bereits vermietet: Erstbezug zu mieten Piding: 140 m2-Wohnung / 1.200,- € Kaltmiete / Balkon / 5 Zimmer / ideal für hybrides Arbeiten für mindestens zwei Homeoffice-Arbeitszimmer / superschnelle Glasfaser-Internetverbindung 1.000 Mbit/s

bereits vermietet: ab 01.2022 Aufham Staufenstr.: 60 m2-Wohnung 1. OG / 840,- € Warmmiete / überdachter Balkon / 2-Zimmer mit EBK / möbliert

04/11/2021

bereits vermietet: Lagerraum Anger: 50 m2 / 110,- € / trocken / beheizbar / WC und Waschbecken / Strom 

 30/10/2021

bereits vermietet: Piding: DG-Wohnung 47 m2 / 490,- € Kaltmiete / Balkon / Einbauküche

Link

WEGModG

Veröffentlicht am 01.12.2020

WEGModG  (NEU ab 01.12.2020!)

Neu in Kraft getretenes Gesetz zur Modernisierung des WEG-Gesetzes.

 

Wir informieren Sie gerne bei Fragen zu der Gesetzesänderung.

 

Mit dem WEMoG hat der Gesetzgeber zahlreiche Neuerungen mit erheblicher Bedeutung für die Verwalterpraxis eingeführt. Aber nicht alles was zulässig ist, muss auch sinnvoll sein. Letztlich entscheiden aber Sie als Eigentümer:

 

MOBILITÄT:

Seit Dezember 2020 haben u.a. Wohnungseigentümer einen Rechtsanspruch auf Gestattung der Errichtung einer E-Ladestation. Die mit der Umsetzung verbundenen Probleme in Eigentümergemeinschaften sind jedoch vielfältig. Als Verwaltung wissen wir was rechtlich, planerisch und technisch/kaufmännisch hierzu beachtlich ist und wie die Beschlüsse entsprechend rechtssicher gefasst werden müssen.

 

BAULICHE MAßNAHMEN:

Die Beschlussquoren für bauliche Veränderungen wurden erheblich gesenkt. Die bauliche Fortentwicklung von Wohnanlagen - auch unter Berücksichtigung finanzschwacher Wohnungseigentümer, welche vor finanzieller Überforderung zu schützen sind - bleibt eine wesentliche Aufgabe der Verwaltung.

 

WEG-VERSAMMLUNG: HYBRID, ONLINE UND PRÄSENZ

  • Onlineteilnahme an Versammlungen
  • reinen Onlineversammlungen 
  • Präsenzversammlungen
  • Umlaufverfahren
  • Mehrheitsumlaufverfahren

Wir als Verwalter wissen im Detail wie die Neuregelungen anzuwenden sind.

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