Hybride Online und/oder (reine) Präsenz-Eigentümer-Versammlungen (online oder digitalisiert über Zuschaltung) sowie Durchführung von Umlauf-Beschussverfahren gem. § 23 Abs. 3 WEG. § 23 Abs. 1 WEG n.F. ermöglicht die Online-teilnahme an Versammlungen. Unter dem Eindruck der Pandemie werden künftig auch Überlegungen zu reinen Onlineversammlungen angestellt. Die Verweisung einzelner Materien (TOPs) in das neue Mehrheitsumlaufverfahren ermöglicht künftig nach vorheriger Besprechung /Diskussion kürzere Ent-scheidungswege.
Führung der Beschluss-sammlung in digitalisierter Form. Aufbewahrung der Unterlagen gem. handels-/steuerrechtl. Aufbewahrungsfristen gem. §§ 147 AO und datenschschutz-gerecht gem. GoBD und DSGVO / BDSG.
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Wirtschafts- und Vermögens-verwaltung:
Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus den Bestimmungen des Verwaltervertrags sowie aus den Vorschriften des § WEG, den Bestimmungen der GO, sonstiger Vereinbarungen und den ETG-Beschlüssen. Durchführung des Zahlungs-verkehrs inkl. Einzug der Hausgelder im SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren. Information und Führung des Telefon- und Schriftverkehrs mit den Mitgliedern des Verwaltungsbeitrats. | Optimierung der Energie-bewirtschaftung u. Ver-sicherungsdeckung:
Rechtsvertretung / In-formation der ET über Belange des Gemeinschaftseigentums / Versand der Niederschrift (Protokoll) zur jährlichen ET-Versammlung / Berechnung und Erhebung von Sonderumlagen / Abschluss, Pflege und Kündigung von Verträgen z.B. mit dem Hausmeister / Verwaltung der Erhaltungsrücklagen |
- Durchführung von Objektbegehungen
- Kaufmännische Beratung bei der Vergabe von Aufträgen über bauliche Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum
- Einholung von Angeboten zur Erhaltung des Gemeinschaftseigentums
- Abschluss und Verwaltung von Wartungsverträgen mit geeigneten Dienstleistern
technische VerwaltungÜbergabe von Mietwohnungen, u.a.:
- Übergabeprotokoll (digital)
- Aufnahme der Zählerstände
- Schadensaufnahme und -regulierung
- Betriebskosten-Abrechnung (Nebenkosten)