Gemäß § 26a Wohnungseigentumsgesetz u. ZertVerwV sind wir ab August 2023 berechtigt den Titel 'zertifizierter Verwalter (IHK)' zu führen. Ab Dezember 2023 entspricht die Bestellung eines Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft nur dann ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn der Verwalter zertifiziert ist (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG).
Verschiebung um 1 Jahr
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) beabsichtigt einen Gesetzesentwurf, mit dem der Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter, der eigentlich ab dem 01.12.2022 bei einer Neu- bzw. Wiederbestellung einer Verwaltung hätte geltend gemacht werden können, erst ab 01.12.2023 möglich sein soll.